Nach aktueller BMF-Information berechtigt eine Lizenz aus einem anderen EU/EWR-Staat nicht zum Anbieten von Online-Glücksspiel in Österreich. ComeOn steht nicht in der aktuellen BMF-Liste der Bundes-Onlinekonzessionäre.
Darauf kommt es an
Der Gesetzesentwurf 2026 sieht künftig ein offenes Konzessionsverfahren vor, ist aber noch nicht mit einer erteilten Konzession gleichzusetzen. Rechtslage und Verfügbarkeit können sich ändern.
Reformankündigung und geltende Berechtigung
Die BMF-Mitteilung vom 4. August 2026 beschreibt einen Gesetzesentwurf und eine Notifikation bei der EU. Eine angekündigte Änderung ist keine bereits erteilte ComeOn-Konzession. Für die Beurteilung sind das geltende Recht und die aktuelle Konzessionsliste maßgeblich.
Die BMF-FAQ erklärt auch Angebot, Werbung und Teilnahme an ausländischem Online-Glücksspiel als unzulässig. Ein erreichbarer Internetauftritt oder eine erfolgreiche Registrierung widerlegt diese Behördeninformation nicht. Konkrete persönliche Streitfälle bedürfen individueller fachlicher Beratung.
Deine Checkliste
- Aktuelle BMF-Konzessionsliste.
- Datum der gesetzlichen Information.
- Betreiberlizenz nicht mit AT-Konzession verwechseln.
- Individuelle Rechtsberatung bei Streit.
Der nächste sinnvolle Schritt
- BMF-Seite öffnen.
- Marke und Betreiber in der Liste suchen.
- Aktuellen Gesetzesstand prüfen.
- Bei Unsicherheit nicht teilnehmen.
Diese Seite bietet allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Aussage zu deinem individuellen Fall.
Quellen und Einordnung
- BMF – Konzessionäre in Österreich
- BMF – Glücksspielmonopol: Fragen und Antworten
- BMF – Gesetzesentwurf, 4. August 2026
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